Podologische KomplexbehandlungenWas bedeutet Podologie?
Die Podologie umfasst die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung des gesunden Fußes, des von Schädigungen bedrohten Fußes sowie des bereits geschädigten Fußes. Im Mittelpunkt steht stets die medizinisch indizierte Fußbehandlung.
Im Unterschied dazu befasst sich die kosmetisch orientierte Fußpflege (Pediküre) ausschließlich mit pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Medizinische Diagnostik und Therapie sind nicht Bestandteil der kosmetischen Fußpflege.
Mit Inkrafttreten des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Podologengesetzes im Jahr 2002 wurde die medizinische Fußbehandlung auf eine verbindliche gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gesetzgeber führte hierbei die geschützte Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ ein. Diese Bezeichnung dürfen ausschließlich Personen führen, die ihre fachliche Qualifikation im Rahmen einer mehrjährigen Ausbildung sowie einer staatlichen Abschlussprüfung nachgewiesen haben.
Die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ ist somit gesetzlich geschützt.
Für die kosmetische Fußpflege existieren hingegen keine gesetzlich geregelten Ausbildungsvorschriften und keine staatliche Prüfung. Bezeichnungen wie „Fußpflegerin/Fußpfleger“, „Fachfußpflegerin/Fachfußpfleger“ oder Zusätze wie „ärztlich geprüft“ sind rechtlich nicht geschützt und können auch ohne medizinische Fachausbildung verwendet werden.
Angesichts der stetig wachsenden Zahl von Anbietern im Fußpflegebereich ist eine klare fachliche Abgrenzung unerlässlich – sowohl im Hinblick auf das erforderliche medizinische Fachwissen als auch auf Arbeitsweise, Behandlungsqualität und Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Wer Leistungen unter Bezeichnungen wie „Fachfußpflege“ oder „ärztlich geprüfte Fußpflege“ anbietet, verfügt in der Regel nicht über eine staatliche Prüfung zur Podologin bzw. zum Podologen und erfüllt damit nicht die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erbringung podologischer Heilmittelbehandlungen.