Podologische Komplexbehandlungen
Podologie ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. In Abgrenzung zur kosmetisch orientierten Fußpflege (Pediküre), die sich mit pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß befasst, steht in der Podologie die medizinisch indizierte Fußbehandlung im Mittelpunkt. 2002 ist das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Podologengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz stellte die Ausübung der medizinischen Fußbehandlung auf eine völlig neue Basis. Der Gesetzgeber hat dafür die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ eingeführt. Nur Personen, die ihre fachliche Qualifikation nach langer Ausbildungszeit in einer staatlichen Prüfung unter Beweis gestellt haben, sind berechtigt, diesen Titel zu führen. Die Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ ist gesetzlich geschützt. Da es für die Fußpflege keine Ausbildungsvorschriften und damit auch keine staatliche Überwachung gibt, ist der Begriff Fußpfleger/Fußpflegerin/Fachfußpflegerin (auch mit Zusätzen wie z.B. „ärztlich geprüft“ etc.) weiterhin ungeschützt und kann deswegen auch von jedem Laien geführt werden – „leider“!
Außerdem erfordert die zunehmend und stets größer werdende Zahl von Berufskolleginnen und Berufskollegen, einen deutlichen Abstand im Fachwissen, selbstverständlich auch in der Arbeitsweise und in der Qualität der Arbeit. Hierbei spielt eine klare Abgrenzung zur kosmetischen Fußpflege eine ganz wichtige Rolle. Denn wer Behandlungen als "Fachfußpflegerin/Fachfußpfleger" oder "ärztlich geprüfte Fußpflegerin/Fußpfleger" anbietet, der verfügt in der Regel nicht über eine staatliche Prüfung als Podologin bzw. als Podologe und verfügt somit auch nicht über die gesetzmäßigen Voraussetzungen um podologische Leistungen anbieten zu dürfen.