Podologie & Fußpflege Borth hier am Niederrhein
Ihre Füße liegen mir am Herzen!

Podologische Komplexbehandlungen

Podologie umfasst die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung des gesunden Fußes, des von Schädigungen bedrohten Fußes sowie des bereits geschädigten Fußes. Im Gegensatz zur kosmetisch orientierten Fußpflege (Pediküre), die sich ausschließlich mit pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß befasst, steht in der Podologie stets die medizinisch indizierte Fußbehandlung im Mittelpunkt.
Mit Inkrafttreten des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Podologengesetzes im Jahr 2002 wurde die medizinische Fußbehandlung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gesetzgeber führte hierbei die geschützte Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ ein. Diese Berufsbezeichnung dürfen ausschließlich Personen führen, die ihre fachliche Qualifikation im Rahmen einer mehrjährigen Ausbildung und einer staatlichen Abschlussprüfung nachgewiesen haben. Die Bezeichnung „Podologin/Podologe“ ist somit gesetzlich geschützt.

Für die kosmetische Fußpflege existieren hingegen keine gesetzlich geregelten Ausbildungsvorschriften und keine staatliche Überwachung. Begriffe wie Fußpflegerin/Fußpfleger, Fachfußpflegerin/Fachfußpfleger oder Zusätze wie „ärztlich geprüft“ sind rechtlich nicht geschützt und können daher auch ohne entsprechende medizinische Qualifikation geführt werden.
Angesichts der stetig wachsenden Zahl von Anbietern im Fußpflegebereich ist eine klare fachliche Abgrenzung unerlässlich – sowohl im Hinblick auf das erforderliche Fachwissen als auch auf Arbeitsweise, Behandlungsqualität und Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Wer Behandlungen unter Bezeichnungen wie „Fachfußpflegerin/Fachfußpfleger“ oder „ärztlich geprüfte Fußpflege“ anbietet, verfügt in der Regel nicht über eine staatliche Prüfung zur Podologin bzw. zum Podologen und erfüllt damit auch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, um podologische Leistungen anbieten zu dürfen.