Podologie & Fußpflege Borth hier am Niederrhein
Ihre Füße liegen mir am Herzen!

Hygienegrundsätze

 

Für meine Praxis trage ich  die volle Verantwortung für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen. Die notwendigen routinemäßigen bzw. anlassbezogenen Eigenkontrollen bezüglich der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen werden von mir übernommen. Dabei erfolgt auch die Einbeziehung des zuständigen Gesundheitsamtes (Kreis Kleve). Ein Hygieneplan ist jederzeit zugänglich in der Praxis hinterlegt und einsehbar. Bei der Praxisausstattung werden die allgemeinen Anforderungen, die räumlichen Voraussetzungen und die Grundausstattung des Arbeitsplatzes der „gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistungen an Versicherte abgegeben werden", berücksichtigt. Die Arbeitsplätze, an dem Eingriffe an Patienten vorgenommen werden, liegen getrennt vom Wartebereich in Behandlungskabinen. In diesen Behandlungskabinen werden die zum Eingriff am Patienten notwendigen Arbeitsmittel und Materialien griffbereit vorgehalten. Alle Geräte, mit denen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch die Haut durchtrennt wird (z.B. Skalpelle und Schneid- und Stichinstrumente für die Podologie), werden nach jeder Anwendung sterilisiert und entsprechend gelagert. Andere Instrumente und Geräteteile, wie Schleif- und Fräskörper, Rasier- und Scherköpfe werden nach jeder Anwendung desinfiziert, ggf. auch sterilisiert. Alle Instrumente, die bei der bestimmungsgemäßen Anwendung nicht die Haut verletzen, werden in unserer Praxis nach jeder Anwendung trotzdem sterilisiert, obwohl eine Desinfektion ausreichend wäre. Nach einer Kontamination mit Körpersekreten wird generell eine Sterilisation der Instrumente vorgenommen. Alaunstifte kommen in unserer Praxis nicht zum Einsatz. Schüsseln und vergleichbare Gegenstände werden nach jedem Gebrauch grundgereinigt und Fußbadewannen werden nach jeder Benutzung durch ein Nass-Wischverfahren desinfiziert.

Meine Praxis erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 SGB V.