Podologie & Fußpflege Borth hier am Niederrhein
Ihre Füße liegen mir am Herzen!

Hygienegrundsätze

Hygienemanagement in meiner Praxis
Für meine Praxis trage ich die volle Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher hygienischer Anforderungen. Die notwendigen routinemäßigen und anlassbezogenen Eigenkontrollen gemäß Hygieneplan werden von mir persönlich durchgeführt. Dabei wird das zuständige Gesundheitsamt (Kreis Kleve) einbezogen. Der Hygieneplan ist jederzeit in der Praxis zugänglich und einsehbar.
Bei der Praxisausstattung berücksichtige ich die allgemeinen Anforderungen, die räumlichen Voraussetzungen und die Grundausstattung der Arbeitsplätze gemäß den „Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen für Leistungserbringer von Heilmitteln“.
Die Arbeitsplätze, an denen Eingriffe an Patientinnen und Patienten erfolgen, sind vom Wartebereich getrennt und befinden sich in separaten Behandlungskabinen. In diesen Kabinen werden alle notwendigen Arbeitsmittel und Materialien griffbereit vorgehalten.
Alle gerätepflichtigen Instrumente, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch die Haut durchdringen (z. B. Skalpelle, Schneid- und Stichinstrumente für die Podologie), werden nach jeder Anwendung sterilisiert und entsprechend gelagert. Andere Instrumente, wie Schleif- und Fräskörper, Rasier- und Scherköpfe, werden nach jeder Anwendung desinfiziert, ggf. zusätzlich sterilisiert. Alle Instrumente, die bei der Anwendung die Haut nicht verletzen, werden ebenfalls sterilisiert, obwohl eine Desinfektion ausreichend wäre. Kontaminationen mit Körpersekreten führen generell zu einer Sterilisation der betroffenen Instrumente.
Alaunstifte werden in unserer Praxis nicht verwendet. Schüsseln und vergleichbare Gegenstände werden nach jedem Gebrauch grundgereinigt, und Fußbadewannen werden nach jeder Benutzung durch Nass-Wisch-Desinfektion gereinigt.

Meine Praxis erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 SGB V vollständig.